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Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Der finanzielle Aspekt trifft Sie besonders, wenn Sie berufsunfähig sind. Mit einem Mal bleiben die gewohnten Einnahmen aus; das Krankengeld endet und die Kosten eines eventuellen Umbaus Ihrer Wohnräume stellen Sie vor eine große Herausforderung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt durch BU-Renten- und einer Kapitalleistung Ihre neue, noch ungewohnte Zukunft auf sichere Füße.

Informieren Sie sich über die Berufsunfähigkeitsabsicherung, die sowohl auf Allgemeinmediziner, Fachärzte und Zahnärzte zugeschnitten ist. Auch Human- oder Zahnmedizin-Studenten, die ihren beruflichen Werdegang noch aufnehmen, können sich frühzeitig absichern. Mit der Berufsunfähigkeitsvorsorge an Ihrer Seite sind Sie finanziell zu hervorragenden Bedingungen abgesichert.

Ein Produkt der Gothaer Lebensversicherung AG

Highlights der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte:

 
Details
bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU)
  • Beitragszahlung ruht für die Dauer der BU
  • 100 % BU-Rente, wenn der Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann
  • Zahlung einer Übergangshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten (optional)
bei Wegfall der BU
Erhalt von Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten
bei Ablauf der Versicherung (optional)
Auszahlung des Überschussguthabens bei Wahl von "Verzinsliche Ansammlung" oder "Fondsanlage"
TOP erweiterte Infektionsklausel
Bestmögliche Absicherung mit erweiterter Infektionsklausel für alle Berufsgruppen

Spezieller Schutz der BU für Ärzte

Die SoloBU Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und berufsunfähig sind. Die SoloBU bietet Ihnen beispielsweise bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % hundertprozentige Leistungen, die in Form einer Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt werden.

Bei Human- und Zahnmedizinern und bei Studenten der Human- und Zahnmedizin gilt ein erweiterter BU-Begriff, die sog. erweiterte Infektionsklausel. Berufsunfähigkeit liegt demnach ebenfalls vor, wenn

  • von Ihnen als versicherte Person eine Infektionsgefahr ausgeht und eine behördliche Anordnung die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise untersagt oder
  • von Ihnen als versicherte Person eine Infektionsgefahr für Patienten ausgeht und ein anerkannter Hygieniker über den Hygieneplan belegt, dass Sie zu mind. 50 % außer Stande sind, Ihre Tätigkeit auszuüben.

    Die Tätigkeitsbeschränkung muss sich voraussichtlich über mindestens sechs Monate erstrecken.

Die SoloBU im Detail

 
Details
Ihre Leistungen
Sie erhalten die Leistungen der SoloBU ab sechs Monaten ununterbrochener Berufsunfähigkeit oder bei voraussichtlich mindestens sechsmonatiger Berufsunfähigkeit.
Beitragsbefreiung
Im Falle einer BU müssen Sie für die SoloBU keine Beiträge mehr zahlen. Das schafft zusätzliche finanzielle Entlastung.
monatliche BU-Rente
Sie erhalten eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, solange Sie berufsunfähig sind. Sie legen dabei fest, ob die Berufsunfähigkeitsrente sofort oder erst nach einer Karenzzeit gezahlt werden soll. Außerdem können Sie sich dafür entscheiden, dass die Rente jedes Jahr steigt und sich so den Lebenshaltungskosten und Ihrem Lebensstandard anpasst.
Übergangshilfe (optional)
Wer berufsunfähig wird, benötigt oft auch eine größere Geldsumme. Deshalb können Sie zusätzlich eine Soforthilfe in Höhe von einmalig sechs Monatsrenten vereinbaren.
Beratungsleistung
Kostenfreie Beratung zu Fragen der medizinischen Rehabilitation und beruflichen Reintegration durch Spezialisten.
Rehabilitation und Reintegration
Sie erhalten eine finanzielle Unterstützung zur medizinischen Rehabilitation und beruflichen Reintegration.

Sie erhalten in jedem Fall bis zu drei Monatsrenten (max. bis 3.000 EUR). Falls die Maßnahmen zu einem Wegfall der BU führen, steigt die Auszahlung auf bis zu sechs Monatsrenten (max. 6.000 EUR).

Umorganisationshilfe
Wenn Ihre BU aufgrund einer Umorganisation entfällt, erhalten Sie einmalig bis zu sechs Monatsrenten für die Kosten der Umorganisation.

Grundsätzlich liegt keine BU vor, wenn der Betrieb/Arbeitsplatz umorganisiert werden kann und dadurch eine weitere berufliche Tätigkeit möglich wäre.

Wiedereingliederungshilfe
Endet Ihre BU, wird Ihnen eine Wiedereingliederungshilfe in Höhe von einmalig sechs Monatsrenten gezahlt.
Leistungsbeginn
Die Leistungserbringung erfolgt rückwirkend mit Eintritt der BU (ggf. unter Berücksichtigung einer Karenzzeit).
Überschussbeteiligung (optional)
Wir beteiligen Sie an den Überschüssen, die wir erwirtschaften. Sie können Ihren Beitrag damit noch günstiger gestalten oder Ihre monatliche Berufsunfähigkeitsrente erhöhen. Oder wir sammeln die Überschussanteile für Sie verzinslich an oder investieren sie in von Ihnen ausgewählte Investmentfonds. Das so angesparte Kapital zahlen wir Ihnen am Ende der Vertragslaufzeit aus. Sie haben die Wahl!

 
Details
Ihre Leistungen
Sie erhalten die AU-Leistungen der SoloBU, wenn Sie entweder sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig gewesen sind oder nach vier Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit, wenn absehbar ist, dass Sie auch zwei weitere Monate nicht arbeiten können.
Beitragsbefreiung
Wenn Sie die Leistungen für Arbeitsunfähigkeit vereinbart haben, müssen Sie im Fall einer Arbeitsunfähigkeit für die SoloBU keine Beiträge mehr zahlen.
Leistungsbeginn
Die Leistungserbringung erfolgt rückwirkend mit Eintritt der AU (ggf. unter Berücksichtigung einer Karenzzeit).
Zahlungsdetails
Die Zahlung der AU-Leistungen erhalten Sie immer für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit, bis zu 18 Monate je AU-Fall.
  • keine zeitliche Begrenzung der AU-Leistungen insgesamt
  • unbegrenzt oft AU-Leistungen
  • keine Deckelung der Summe der AU-Zahlungen
Überschussbeteiligung (optional)
Wir beteiligen Sie an den Überschüssen, die wir erwirtschaften. Sie können Ihren Beitrag damit noch günstiger gestalten oder Ihre monatliche Berufsunfähigkeitsrente erhöhen. Oder wir sammeln die Überschussanteile für Sie verzinslich an oder investieren sie in von Ihnen ausgewählte Investmentfonds. Das so angesparte Kapital zahlen wir Ihnen am Ende der Vertragslaufzeit aus. Sie haben die Wahl!



Mit der SoloBU haben Sie die finanziellen Folgen abgedeckt, wenn Sie ganz oder teilweise durch z. B. Krankheit, aber auch durch einen Unfall berufsunfähig werden:

Sie erhalten von uns eine monatliche Rente, wenn Sie berufsunfähig werden. Außerdem müssen Sie für die SoloBU keine Beiträge mehr zahlen. Das schafft zusätzliche finanzielle Entlastung. Vielleicht möchten Sie auch eine Einmalzahlung bekommen, um z. B. besondere Therapiemaßnahmen zu bezahlen? Auch das ist möglich.



Ihre Arbeitskraft ist wertvoll! Sie sichert Ihr Einkommen, Ihren Lebensstandard, Ihre Zukunft und macht Sie finanziell unabhängig. Was aber, wenn Sie Ihren Beruf durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr ausüben können? Wenn Sie Ihre Arbeitskraft verlieren, drohen ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten. Leider unterschätzen viele das Risiko, berufsunfähig zu werden. Mit der SoloBU sichern Sie die finanziellen Folgen ab, wenn Sie ganz oder teilweise berufsunfähig werden.



Bauen Sie nicht allein auf den Staat! Viele halten sich auf Grund ihres Berufes nicht für gefährdet oder glauben, dass der Staat im Ernstfall schon einspringt. Private Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfähigkeit ist jedoch existenziell wichtig, denn die staatlichen Leistungen reichen kaum aus. Die gesetzliche Rentenversicherung leistet hier nur bei einer sog. Erwerbsminderung. Der zuletzt ausgeübte Beruf und das daraus erzielte Einkommen spielen dabei keine Rolle. Für Selbstständige, Freiberufler, Studenten und Hausfrauen/-männer ist die Situation noch dramatischer. Hier existieren oftmals gar keine gesetzlichen Ansprüche. Mit der SoloBU gleichen Sie unzureichende oder fehlende gesetzliche Leistungen aus.



Entscheiden Sie sich bei Vertragsschluss zusätzlich für eine AU-Leistung. Diese erhalten Sie, wenn Sie sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig gewesen sind. Oder nach vier Monaten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit, wenn absehbar ist, dass Sie auch zwei weitere Monate nicht arbeiten können. So sind Sie auch für den Fall einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert.



Auch da richten wir uns nach Ihrem Bedarf:

Wenn Sie beispielsweise gerade Ihr Studium abgeschlossen haben und/oder Nachwuchs bekommen, lässt sich Ihr Versicherungsschutz, ohne erneute Gesundheitsprüfung, ganz einfach erhöhen.

Haben Sie sich dazu entschieden, Ihre berufliche Tätigkeit zu wechseln und nun einen risikoreicheren Beruf auszuüben, bleibt Ihnen Ihr Versicherungsschutz unverändert und ohne Mehrbeitrag erhalten.

Die heutigen Lebenspläne sind vielfältig und abwechslungsreich - genau, wie unsere Berufsunfähigkeitsversicherung.



Die Gestaltung der Absicherung Ihrer Arbeitskraft muss zu Ihrer persönlichen Situation passen. Lassen Sie sich deshalb von uns ausführlich beraten. Wir gehen gern weiter mit Ihnen ins Detail und finden gemeinsam mit Ihnen die richtige Lösung. Für Ihren auf Sie zugeschnittenen BU-Schutz zahlen Sie dann den Beitrag, der Ihre persönliche Situation und die Tätigkeit, die Sie ausüben, berücksichtigt.



Wir beteiligen Sie an den Überschüssen, die wir erwirtschaften. Sie können Ihren Beitrag damit noch günstiger gestalten oder Ihre monatliche Berufsunfähigkeitsrente erhöhen. Oder wir sammeln die Überschussanteile für Sie verzinslich an oder investieren sie in von Ihnen ausgewählte Investmentfonds. Das so angesparte Kapital zahlen wir Ihnen am Ende der Vertragslaufzeit aus. Sie haben die Wahl!

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