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Ups! Das kann so nicht bleiben, dreh mich schnell wieder um!
So widerstandsfähig Katzen auch auf uns wirken, sie sind anfällig für Krankheiten und Verletzungen. Die Kosten für Behandlungen und Operationen müssen von Besitzer oder Besitzerin getragen werden. Damit die Gesundheit Ihres Tieres nicht zur finanziellen Entscheidung wird, sichern wir Ihre Samtpfote rundum ab. Bei der Barmenia Katzenversicherung profitieren Sie von
Schließen Sie jetzt Ihre Barmenia Katzenversicherung für Ihren Liebling ab.
In folgenden Fällen ist die Barmenia Katzenversicherung für Sie da:
Nachfolgend lesen Sie häufige Fragen und Antworten unserer Kunden zu den Barmenia Katzenversicherungen.
Es ist in jedem Fall sinnvoll, eine Tierversicherung für Ihre Katze abzuschließen. Katzenbesitzer haben bei der Barmenia die Wahl zwischen der Katzenkrankenversicherung, die für die Behandlungskosten Ihrer Katze beim Tierarzt oder in der Tierklinik aufkommt oder der Katzen-OP-Versicherung, die die Kosten für Operationen und damit einhergehende Behandlungen übernimmt.
Eine Katzenkrankenversicherung schützt Ihr Tier im Krankheitsfall. Sie umfasst die tierärztliche Versorgung und auch Notfall-Versorgung, inklusive Medikamente. Und je nach Tarif auch die Kosten für Vorsorgeleistungen, Zahnbehandlungen und weitere Behandlungskosten.
Eine Kastration Ihres Katers bzw. die Sterilisation Ihrer Katze ist durch unsere Katzenkrankenversicherung abgedeckt - unabhängig davon, für welchen Tarif Sie sich entscheiden.
In der reinen OP-Versicherung ist die Kastration/Sterilisation dann versichert, wenn sie wegen gynäkologischen, andrologischen oder onkologischen Erkrankungen durchgeführt werden muss (Entzündungen oder tumoröse Veränderungen der Geschlechtsorgane, hormonabhängige sonstige Tumore).
Idealerweise schließen Sie die Versicherung so früh wie möglich ab, um von Anfang an vom Schutz zu profitieren. Am besten ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihre Katze bei Ihnen einzieht. Warten Sie, bis etwas passiert bzw. Ihre Katze erkrankt, müssen Sie erst die allgemeine Wartezeit einhalten, bevor Sie von den Leistungen der Versicherung profitieren können oder die Behandlung wird gar ausgeschlossen. Beachten Sie, dass Ihre Katze aber mindestens 8 Wochen alt sein muss und maximal 9 Jahre alt sein darf.
Bei der Barmenia Katzen-OP-Versicherung entfällt die Wartezeit für Operationen inklusive Nachbehandlungen im Rahmen eines Unfalls.
Ansonsten beträgt die allgemeine Wartezeit für Versicherungsfälle durch Krankheit 30 Tage.
Für bestimmte Erkrankungen gibt es eine längere Wartezeit. Dies können Sie den Tarifbedingungen der Tier-OP- bzw. Tier-Krankenversicherung entnehmen.
Ja. Sie und Ihre Katze sind weltweit bis zu 12 Monate im Ausland versichert.
Für Tiere, die bei Vertragsbeginn, dass 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben gilt: Der Beiträge ändern sich, wenn das versicherte Tier das Alter der nächsthöheren Altersgruppe erreicht.
Der Beitrag der nächsten Altersgruppe ist dann immer ab Beginn des auf den Geburtstag folgenden Versicherungsjahres zu zahlen.
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie den Vertrag täglich kündigen. Details können Sie den Bedingungen unserer Tier-Versicherung entnehmen, die Sie sich hier herunterladen können.
Übrigens: In der Katzen-OP-Versicherung verzichtet die Barmenia als derzeit einziger Versicherer mit Beginn des vierten Versicherungsjahres sowohl auf das ordentliche als auch das außerordentliche Kündigungsrecht. So können Sie und Ihr Liebling sich ein Leben lang auf den OP-Schutz der Barmenia verlassen.
Nein, jede Katze benötigt eine eigene Versicherung. Sie müssen also für eine zweite Katze auch einen zweiten Vertrag vereinbaren.
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